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11.06.2015

Souveränität


Einige Überlegungen über die Souveränität? 

Wikipedia:

Unter dem Begriff Souveränität versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin. 

In der Verfassung steht geschrieben, dass die Souveränität in der Nation liegt. Die Nation ist also souverän. Die Nation bezieht sich de facto auf alle Einwohner… luxemburgische und ausländische Einwohner. Da wir eine parlamentarische Demokratie haben, repräsentieren die Abgeordneten die allgemeinen Interessen des Landes. Die Parlamentarier aber, werden nur von den Luxemburgern gewählt. Somit wäre die Nation, das heißt die Souveränität verletzt. 

Als Schlussfolgerung: Es obliegt den nicht ganz souverän gewählten Abgeordneten die Interessen des ganzen Volkes zu garantieren. Das ist schlussendlich die Souveränität…sich für die Interessen des Volkes einzusetzen. Etwas anderes kommt für die Souveränität nicht in Frage. 

Somit ist die Definition im Wikipedia zumindest fraglich. 

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