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PID-News Februar 2018

Wahlkampf für die Landeswahlen 2018

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Der Wahlkampf für die Landeswahlen 2018 läuft auf Hochtouren.
Die PID ist dabei alle Mitmenschen zu mobilisieren, um die Partei und ihre Ziele landesweit bekannt zu machen. Diese Initiative erfordert viel Arbeit und Zeit, doch mit der Aussicht auf Erfolg für uns alle, ist dieser Einsatz dringend erforderlich, um nach den Wahlen die eingefahrenen Gleise neu zu gestalten, und eine wahrhaftig menschenorientierte Politik umsetzen zu können. 

Sie wollen helfen? Wunderbar. Dann kontaktieren Sie uns, und wir erklären Ihnen wie Sie dies tun können. 

Christian Isekin: 621 677 797
Renée Filbig:     621 260 655
Angela Molitor: 621 793 776


eMail:

pidforyou@gmail.com

oder

contact@pid4you.lu 

Haben sie auch schon Ungerechtigkeiten mit der Justiz und den Gerichten erlebt?
Hier eine der jüngsten Anekdoten: 

Einem Gemeindebeamten wird vorgeworfen einen Post, mit einem Foto einer Betriebs-internen Bekanntmachung, in einer geschlossenen Gruppe auf Facebook erstellt zu haben. Eine schriftliche Aussage xenophober Natur soll dieses Foto auch noch geschmückt haben. Dem Beschuldigten war der Post, bis zu dem Tag an dem er mit demselben konfrontiert wurde, unbekannt.
Der Beamte wird aufgrund dieses Posts disziplinarisch verfolgt, und von der Kommission für Disziplinarverfahren schuldig gesprochen, und soll als Strafe 20% eines Monatsgehaltes einbüßen.
Da es dem Mann nicht ums Geld, sondern ums Prinzip „Wer nicht schuldig ist, soll auch nicht bestraft werden“ ging, zog der Mann mit seiner Angelegenheit vor Gericht, und wurde freigesprochen.
Daraufhin ging die Gemeindeverwaltung in Berufung, woraufhin der beschuldigte Mann für schuldig befunden wurde. 

Für das administrative Tribunal war aufgrund der Aussage eines Arbeitskollegen, unter Eid, "déclaration testimonial" genannt, die Frage, ob der Beschuldigte den besagten Post erstellt habe, geklärt.
Dieser Arbeitskollege ist dem Beschuldigten gegenüber, trotz gegenteiliger Aussage desselbigen, weit von freundschaftlich gesinnt.
Die sogenannte xenophobe schriftliche Aussage lautete ungefähr so:
“Wéi vill lëtzebuergesch Nimm sinn dann do dobäi? Op dat sech déi nächst Joren erëm ännert?”
Kann eine solche Aussage tatsächlich als xenophob eingestuft werden?
Der Beschuldigte hat während der ganzen Prozedur abgestritten den besagten Post erstellt zu haben.


Wenn also jemand eine "déclaration testimonial" macht, wird diese Aussage von den Gerichten automatisch als Wahrheit angesehen. 
Ist es einem Menschen, der unter Eid steht also unmöglich die Unwahrheit zu sagen, oder zu schreiben? Ist es nicht etwas unrealistisch von solch einer infantilen Annahme auszugehen? Ist solch eine Prozedur geschaffen worden um den Gerichten die Arbeit zu erleichtern?


Das Ministerium für den öffentlichen Dienst hat gegen den Beschuldigten übrigens in der gleichen Angelegenheit Klage beim Zivilgericht eingereicht, wo der Beklagte jedoch in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Allerdings wurde sich auch dort, ohne Beweise, auf die Aussage des Arbeitskollegen berufen, um im Urteil festzuhalten, dass der Beklagte tatsächlich der Urheber des besagten Posts sei, was schlussendlich eine Rolle für das Urteil der anderen Gerichtsbarkeit gespielt hat.


Das Resultat ist nun, dass der Beklagte im Disziplinarverfahren für schuldig befunden wurde, eine Strafe von 20% eines Monatsgehaltes auferlegt bekommen hat, und auf mehreren Tausend Euro Anwaltskosten sitzen bleibt.

Hätte er sich, trotz Unschuld, sofort schuldig bekannt, hätte es ihn wahrscheinlich nur ungefähr 750€ gekostet. Da es dem Beschuldigten jedoch ums Prinzip ging, „Wer nicht schuldig ist, soll auch für unschuldig befunden werden“…

Wem facebook bekannt ist, der weiß wie viele Konnten jeden Tag gehackt werden, und wie viele andere Betrügereien über facebook laufen.

Auch muss man sich die Frage stellen, warum die Stad Luxemburg in dieser Angelegenheit, die nun wirklich nicht weltbewegend war, so hartnäckig vorgegangen ist.

Bei dieser Angelegenheit ging es glücklicherweise hauptsächlich nur um Geldstrafen, doch wie sieht es bei Gerichtsverfahren aus, bei denen es um langjährige Gefängnisstrafen geht? Ich halte es für unverantwortlich, dass ein solches Verfahren in Luxemburg möglich ist.

 

Die Disziplinarverfahren bei der Stadt Luxemburg häufen sich übrigens schon seit Jahren. Der Grund dafür könnte an einer neo-liberalen Politik liegen.



Liebe Grüße von ihrem PID-Team, 

Cristian Isekin 

PID Vorsitzender

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